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I. Amtliche Ortschaften-/Ortsverzeichnisse

bsb00059538_13Verwaltungsgliederung 1964Die amtlichen Ortsverzeichnisse für Bayern erschienen seit 1877 bis zuletzt 1991. Sie enthalten statistisch-topographisches Material zu sämtlichen (amtlich benannten) Orten des Freistaats bzw. ehedem des Königreichs Bayern. Herausgegeben wurden sie vom Königlich Statistischen Bureau bzw. vom Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung in München. Für die jüngere bayerische Landesgeschichte und die Zeitgeschichte stellen die Ortsverzeichnisse eine bedeutende Quelle dar.


Vorläufer

Seit Ende des 18. Jahrhunderts existierten Pläne für eine vollständige historisch-topographisch-statistische Beschreibung Bayerns. So enthält die nicht publizierte, gut 430 Bände umfassende "Montgelas-Statistik" Erhebungen aus den Jahren 1809/10 und 1811/12 sowie 1814/15 (Gebiete des ehemaligen Herzogtums Würzburg sowie Aschaffenburg). Diese sind nach Kreisen (den heutigen Regierungsbezirken) und Landgerichten älterer Ordnung untergliedert und behandeln verschiedene Themen. Die ersten 26 Bände beinhalten Tabellen mit sämtlichen Orten, deren topographischen Angaben und den darin befindlichen Gebäuden Bayerns. Die folgenden 24 Bände geben beispielsweise Auskunft über die "Volkszahl in Bayern".

Lediglich als Manuskripte im königlich statistischen Bureau entstanden 1840 und 1852 umfassende Erhebungen zu möglichst sämtlichen bayerischen Orten in den "Katastern der Ortschaften, der Bevölkerung und der Gebäude". Diese listen bayerische Orte bzw. Ortschaften nach Regierungsbezirken (Kreisen), Polizeidistrikten und politischen Gemeinden geordnet auf. Dazu treten umfangreiche Angaben zur topographischen Eigenschaft der Orte, zur Schul- und Pfarreizugehörigkeit, zur Bevölkerung nach Alter und Geschlecht, nach Familienverhältnissen, nach Konfessionszugehörigkeit, nach Berufs- und Erwerbszugehörigkeit sowie zum Gebäudebestand.

Die ersten Publikationen mit statistisch-topographischem Material zu bayerischen Ortschaften entstammten in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts der Feder von gebildeten Privatmännern. Diese bezogen ihre Informationen zumeist aus amtlichen Quellen und behandelten teilweise das gesamte Königreich, teilweise nur Regionen.

Erste umfangreiche Publikation von staatlicher Seite mit dem Ziel einer statistisch-topographischen, aber auch geschichtlichen und volkskundlichen Beschreibung ist die "Bavaria. Landes- und Volkskunde des Königreiches Bayern" aus den Jahren 1860 bis 1867. Als fünfter Band dieser Veröffentlichung gilt das eigenständig entstandene "Topographisch-statistische Handbuch des Königreichs Bayern". Dieses von bayerischen Offizieren bearbeitete Werk war das erste seiner Art in Bayern und enthält statistische Angaben zu Bayern, den Kreisen, Bezirksämtern und Landgerichten. Das nach amtlichen Quellen erstellte Handbuch war das erste vollständigste Nachschlagewerk für die Ortschaften Bayerns.

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Das erste Amtliche Ortsverzeichnis 1877 und seine Nachfolger

Für die Publikation des ersten amtlichen Ortsverzeichnisses waren neben den jahrzehntelangen Bestrebungen, eine vollständige statistische Beschreibung Bayerns zu erstellen, drei weitere Faktoren entscheidend:

  • Es waren mit der "Montgelas-Statistik" 1809/12, den Ortskatastern von 1840 und 1852 sowie deren Revisionen nach den Volkszählungen ab den 1860er Jahren bereits umfangreiche Vorarbeiten vorhanden.
  • Die nach den Volkszählungen von 1861, 1867 und 1871 von Amts wegen publizierten bayerischen Gemeindeverzeichnisse enthielten lediglich Angaben zu den politischen Gemeinden, nicht aber zu den dazugehörigen Ortschaften.
  • Schließlich sollten nach Beschlüssen des Bundesrates des Zollvereins und des Deutschen Reiches von 1870 bzw. 1871 in den Einzelstaaten des Reiches Gemeindeverzeichnisse erstellt werden. Darin sollten neben den politischen Gemeinden der Einzelstaaten auch die zugehörigen Ortschaften samt deren Einwohnerzahl sowie die Verwaltungsbezirke, zu denen die einzelnen Ortschaften gehörten, aufgeführt werden. Ferner waren die Ortsverzeichnisse mit einem alphabetischen Register der darin genannten Orte zu versehen.

 

Aufgrund der umfangreichen Vorarbeiten in Bayern entschied man sich dafür, im ersten amtlichen Ortsverzeichnis für Bayern über die in den Beschlüssen des Bundesrates geforderten Inhalte hinaus zu gehen.

Im Gegensatz zu den häufiger und regelmäßiger publizierten amtlichen Gemeindeverzeichnissen erschienen die amtlichen Ortsverzeichnisse jeweils im Gefolge der Volkszählungen in unregelmäßigen Abständen in den Jahren 1888, 1904, 1928, 1952, 1964, 1973, 1978 und zuletzt 1991. Es sind bisher neun Bände der amtlichen Ortsverzeichnisse publiziert, davon acht in der Reihe "Beiträge zur Statistik (des Königreichs) Bayern(s)".

Seit den 1990er Jahren veröffentlicht das Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung die Daten zu den bayerischen Orten nur noch online bzw. in Dateiformat unter der Bezeichnung "Gemeindeteiledatei". Diese wird jährlich aktualisiert neu herausgebracht.

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Gliederung und Inhalt

Die gedruckten Ortsverzeichnisse gliedern sich in eine Einleitung mit erläuternden Angaben zum Aufbau und Gebrauch des jeweiligen Verzeichnisses, einem Verzeichnis der Orte als Hauptteil sowie einem alphabetischen Ortsregister als drittem Abschnitt.

Daneben enthalten besonders die Ortsverzeichnisse Ende des 19. und bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts teils umfangreiche Tabellen mit weiterem statistischen Material zu Bayern. Ferner finden sich in den Ortsverzeichnissen ab 1928 Karten zur Verwaltungsgliederung Bayerns.

Den Hauptteil jedes Ortsverzeichnisses stellt das Verzeichnis der Orte dar. Dort sind sämtliche bayerischen Orte mit ihrer allgemein gebräuchlichen bzw. ab 1952 mit ihrer amtlichen Schreibweise nach Regierungsbezirken, Landkreisen (Bezirksämtern), Landgerichten (Amtsgerichten) und Gemeinden geordnet aufgelistet. Neben der topographischen Bezeichnung und der Einwohnerzahl der Orte finden sich, zumindest bis in die 1970er Jahre, weitere statistische Angaben zu den einzelnen Orten.

Beispielsweise liefert lediglich das erste amtliche Ortsverzeichnis von 1877 Daten zum Viehbestand jedes Ortes. Nach 1877 treffen nur noch die beiden Ortsverzeichnisse von 1888 und 1904 Aussagen zum Viehbestand bis auf Gemeindeebene, während sämtliche Ortsverzeichnisse nach 1904 überhaupt keine Daten zum Viehbestand auf Gemeinde- und Ortsebene enthalten.
Mehr oder weniger ausführliche Angaben zur Gebäudezahl und –art eines Ortes erscheinen dagegen, mit Ausnahme der 1970er Jahre, bis in das Ortsverzeichnis von 1991.

Detaillierte Aussagen zur Konfession der Einwohner enthalten besonders die älteren Ortsverzeichnisse, allerdings lediglich bis auf Gemeindeebene. In den Ortsverzeichnissen ab 1952 werden genauere Angaben zur Zahl der Einwohner, die einer der beiden großen christlichen Konfessionen angehören, allerdings nur bis auf Landkreisebene gemacht.

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Wissenschaftliche Bedeutung

Die amtlichen Ortsverzeichnisse stellen mit ihren umfassenden statistischen Daten eine umfangreiche und zugleich äußerst verlässliche Quelle zur Siedlungs- und Bevölkerungsentwicklung der jüngeren bayerischen Landesgeschichte und der Zeitgeschichte dar.

Darüber hinaus sind die früheren Ortsverzeichnisse bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts wegen ihrer detaillierteren und teils umfangreichen Statistiken eine wichtige Quelle für die bayerische Wirtschafts-, Sozial- und Religionsgeschichte.

Schließlich leisten die amtlichen Ortsverzeichnisse als Nachschlagewerke nicht nur für Ortsnamenforscher, sondern auch für jeden an der jüngeren bayerischen Verwaltungs- und Ortsgeschichte Interessierten unverzichtbare Dienste.

 

(Daniel Wolfrum)

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Die Verzeichnisse 1877-1991

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Vollständiges Ortschaften-Verzeichniss des Königreichs Bayern. […] mit einem alphabetischen General-Ortsregister enthaltend die Bevölkerung nach dem Ergebnisse der Volkszählung vom 1. Dezember 1875

München, 1877

 

Das erste amtliche Ortsverzeichnis nennt im systematischen Verzeichnis statistische Daten der Volkszählung vom 1. Dezember 1871, während die Zahlen im alphabetischen Ortsregister aus der Volkszählung vom 1. Dezember 1875 stammen.

 

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bsb00066440_00005

Ortschaften-Verzeichniss des Königreichs Bayern.
Nach Regierungsbezirken, Verwaltungsdistrikten, Amtsgerichten und Gemeinden mit Nachweisung der Eigenschaft, der Pfarrei-, Schul-, Post-, Gerichts- und Amtszugehörigkeit jeder Ortschaft nebst Entfernungsangaben; ferner mit Angabe der in den einzelnen Orten befindlichen Stellen, Behörden und Anstalten, sowie mit statistischen Nachweisen über Areal, Haushaltungen, Bevölkerung, Wohngebäude und Viehstand nach den Ergebnissen der neuesten Erhebungen, sodann mit einem alphabetischen Ortsregister unter Beifügung der Eigenschaft und des zuständigen Verwaltungsdistriktes für jede Ortschaft

München (Beiträge zur Statistik des Königreichs Bayern; 54), 1888

 

Das zweite amtliche Ortschaftenverzeichnis beinhaltet ausnahmslos statistische Daten der Volkszählung von 1885 beziehungsweise der Viehzählung von 1883.

 

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bsb00066402_00005

Ortschaften-Verzeichnis des Königreichs Bayern mit alphabetischem Ortsregister

München (Beiträge zur Statistik des Königreichs Bayern; 65), 1904.

 

Das dritte amtliche Ortschaftenverzeichnis gibt ausnahmslos statistische Daten der Volkszählung vom 1. Dezember 1900 wieder.

 

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bsb00052487_5

Ortschaften-Verzeichnis für den Freistaat Bayern nach der Volkszählung vom 16. Juni 1925 und dem Gebietsstand vom 1. Januar 1928

München (Beiträge zur Statistik Bayerns 109), 1928

 

Das erste amtliche Ortschaftenverzeichnis für den Freistaat Bayern listet die Ergebnisse der Volkszählung für die Gemeinden und Orte der 1920 zu Bayern gekommenen kreisfreien (kreisunmittelbaren) Stadt und des Landkreises (Bezirksamtes) Coburg auf, während die Gemeinden und Orte der Saarpfalz lediglich mit den zugehörigen topographischen Angaben erscheinen.

 

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bsb00052490_5

Amtliches Ortsverzeichnis für Bayern. Bearbeitet auf Grund der Volkszählung vom 13. September 1950

München (Beiträge zur Statistik Bayerns 169), 1952

 

Das fünfte amtliche Ortsverzeichnis gibt den Gebietsstand Bayerns am 1. Januar 1952 wieder und führt folglich die Orte der bayerischen Pfalz nicht mehr auf. Dagegen sind die statistischen Daten zum bayerischen Stadt- und Landkreis Lindau (Bodensee) enthalten, da das Bayerische Statistische Landesamt seit dem 1. April 1952 wieder die statistischen Aufgaben für dieses Gebiet übernommen hatte.

 

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bsb00059538_7

Amtliches Ortsverzeichnis für Bayern. Gebietsstand am 1. Oktober 1964 mit statistischen Angaben aus der Volkszählung 1961

München (Beiträge zur Statistik Bayerns 260), 1964

 

Sämtliche statistische Daten des sechsten amtlichen Ortsverzeichnisses für Bayern beruhen auf der Volkszählung vom 6. Juni 1961 und geben den Gebietsstand am 1. Oktober 1964 wieder.

 

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Amtliches Ortsverzeichnis für Bayern. Gebietsstand: 1. Juli 1973

München (Beiträge zur Statistik Bayerns 335), 1973

 

Sämtliche statistische Daten des siebten amtlichen Ortsverzeichnisses stammen aus den Ergebnissen der Volkszählung vom 27. Mai 1970 und geben den Gebietsstand im Juli 1973 wieder. Folglich beschreiben die Daten den Zustand nach dem Neuzuschnitt der Regierungsbezirke, der Verringerung der Zahl der Landkreise von 143 auf 71, der Zahl der kreisfreien Städte von 48 auf 25 sowie der Zahl der Gemeinden von 7010 auf 2636.


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Amtliches Ortsverzeichnis für Bayern. Gebietsstand: 1. Mai 1978

München (Beiträge zur Statistik Bayerns 380), 1978.

 

Die statistischen Daten des achten amtlichen Ortsverzeichnisses zur Bevölkerung beruhen auf der Volkszählung vom 27. Mai 1970, während die Daten zum Gebietsstand und zur Zahl der Gemeinden die Situation am 1. Mai 1978 nach Abschluss der Gemeindegebietsreform abbilden. Die Anzahl der Gemeinden hatte sich im Vergleich zum amtlichen Ortsverzeichnis von 1973 nochmals auf 2052 verringert.

Das amtliche Ortsverzeichnis von 1978 nennt zum ersten Mal die im Mai 1978 neu geschaffenen Verwaltungsgemeinschaften mit ihren Mitgliedsgemeinden.

 

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Amtliches Ortsverzeichnis für Bayern. Gebietsstand: 25. Mai 1987

München (Beiträge zur Statistik Bayerns 450), 1991.

 

Die statistischen Daten des neunten und bisher letzten amtlichen Ortsverzeichnisses zur Bevölkerung sowie zur Anzahl und zum Gebietsstand der kreisfreien Städte, Gemeinden und Gemeindeteile in Abschnitt II (Verzeichnis der Gemeinden und amtlich benannten Gemeindeteile) stammen aus den Ergebnissen der Volkszählung vom 25. Mai 1987. Dagegen geben die Daten zum Gebietsstand der Landkreise, kreisfreien Städte und gemeindefreien Gebiete in Abschnitt I (Kreisübersichten) den Stand vom 1. Januar 1990 wieder.

 

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