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Der Bayerische Landtag - digital

Maximilianeum (Bayerische Staatsbibliothek, Fotoarchiv Fruhstorfer) Das Maximilianeum, Sitz des Bayerischen Landtags (Bayerische Staatsbibliothek, Fotoarchiv Fruhstorfer)

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Mit der Edition der Verhandlungen der bayerischen Landstände des Spätmittelalters und der Frühen Neuzeit sowie der Verhandlungen des Bayerischen Landtages des 19. und 20. Jahrhunderts liegt ein umfangreiches Quellenmaterial vor, das für zahlreiche Belange der Politik-, Wirtschafts-, Sozial- und Kulturgeschichte Bayerns von großer Bedeutung ist. Neben den Diskussionen über die großen politischen Fragen und zu einzelnen Sachproblemen, die in den Gremien der Landstände bzw. des Landtages behandelt wurden, liefern die Protokolle zahlreiche Hinweise zur Geschichte der politischen und gesellschaftlichen Eliten Bayerns sowie auch zur Geschichte einzelner Orte des Landes.

Inhalte

Landstände (Landschaft) des Spätmittelalters und der Frühen Neuzeit:

Bayerischer Landtag seit 1819:

 

Eine Ergänzung bilden die Beiträge des Kolloquiums "Der Bayerische Landtag vom Spätmittelalter bis zur Gegenwart. Probleme und Desiderate der Forschung."

 

Einführung: Landstände und Landtag in Bayern

Landstände (Landschaft) des Spätmittelalters und der Frühen Neuzeit

Seit ungefähr 1300 entwickelten sich im Herzogtum Bayern Landstände, bestehend aus den drei Kurien Ritterschaft, Prälaten und Städte. Die Stände waren die dem Herzog, später Kurfürst gegenüberstehende Vertretung des Landes. In ihrer Gesamtheit nannten sie sich „Landschaft“. Ihre Mitglieder waren in den „Landtafeln“ verzeichnet.

Die Stände traten in Landtagen zusammen. Im Spätmittelalter und im 16. Jahrhundert fanden zahlreiche Landtage statt, im 17. Jahrhundert versammelte sich die gesamte Landschaft nur noch dreimal, zuletzt 1669. Für die Wahrnehmung landständischer Interessen zwischen den einzelnen Landtagen und auch nach dem letzten Landtag sorgten kleinere Vertretungsgremien. Ausschüsse sind seit 1429/30 bezeugt. Ab 1514 bis zum Ende der Landschaft 1808 führte die laufenden Geschäfte die Landschaftsverordnung.

Im spätmittelalterlichen Bayern bestanden analog zur Aufteilung des Landes Landstände in jedem der Teilherzogtümer. Erst nach der Wiedervereinigung Bayerns 1505 wurde eine einheitliche bayerische Landschaft gebildet, die jedoch in ihrer Verwaltung eine Trennung in Ober- und Niederbayern beibehielt.

Zentrales Recht der Landschaft war bis zu ihrem Ende 1808 die Bewilligung der Steuer. Die Landschaft verfügte dazu seit dem 16. Jahrhundert über einen eigenen Behördenapparat. Die Landstände konnten sich auch erhebliche Vorrechte, vor allem im Bereich der Gerichtsbarkeit sichern. Diese Privilegien waren in 64 Freiheitsbriefen enthalten, die die bayerischen Herzöge zwischen 1311 und 1565 den Ständen gewährten.

Landtage waren ein formalisierter Dialog zwischen Fürst und Ständen, wobei dieses Verfahren sich im Laufe der Zeit immer weiter verfeinerte. Dies bedeutete, dass die schriftlich vorgebrachten Forderungen der einen Seite zunächst von der anderen Seite beraten wurden, bevor dann eine Antwort erstellt wurde, auf die wieder eine Gegenantwort erfolgte.

Bereits Anfang des 19. Jahrhunderts wurden die Landtagsprotokolle und weitere Aktenstücke zur Geschichte der Landschaft im Druck herausgegeben. Diese Quellenwerke sind vom editionstechnischen Stand mittlerweile überholt, dennoch aber weiterhin unverzichtbar.

Die Überschriften beider Angebote können im Volltext durchsucht werden.

Der Bayerische Landtag seit 1819

Im Zuge der Reformpolitik des Grafen Maximilian von Montgelas (1759-1838) wurden 1808 sämtliche noch bestehenden ständischen Vertretungen der im Königreich Bayern aufgegangenen Territorien aufgehoben, darunter auch die bisherige bayerische Landschaft. Die im selben Jahr erlassene Konstitution des Königreichs Bayern sah zwar die Bildung einer Nationalrepräsentation mit einer Kammer vor, die aber nie zusammentrat.

1819-1918

Entscheidend waren dann die Regelungen der bayerischen Verfassung von 1818. Sie schuf ein in zwei Kammern gegliedertes Parlament, das bis 1848 den Namen „Ständeversammlung“ trug. Die Erste Kammer war die Kammer der Reichsräte, bestehend aus geborenen oder vom König berufenen Mitgliedern. Demgegenüber wurden die Mitglieder der Zweiten Kammer, der Kammer der Abgeordneten, gewählt, wobei sich im Laufe der Jahre – mit entscheidenden Einschnitten 1848, 1881 und 1906 – eine Entwicklung vom Zensuswahlrecht hin zum allgemeinen und gleichen Wahlrecht stattfand, die aber bis zum Ende der Monarchie nicht zum Abschluss gelangte. Erstmals trat der Landtag des Königsreichs 1819 zusammen, seine letzte Sitzung fand am 7. November 1918 statt.

1918-1933

Nach der Revolution vom 7./8. November 1918 trat an die Stelle des Landtags kurzfristig der „Provisorische Nationalrat“. Der reguläre Landtag – nun mehr nur mit einer Kammer – tagte von 1919 bis 1933. 1934 wurde er von den Nationalsozialisten aufgehoben.

Seit 1946

Nach dem Zweiten Weltkrieg ging aus den ersten freien Wahlen seit 1932 zunächst die Verfassunggebende Landesversammlung hervor, die die neue Verfassung des Freistaats Bayern erarbeitet. Der erste reguläre Landtag wurde am 1. Dezember 1946 gewählt und trat am 16. Dezember 1946 zusammen. Neben dem Landtag gab es bis 1999 auch noch als eine zweite Kammer den Senat.

Die Verhandlungen des Bayerischen Landtags

Im Gegensatz zur Zeit vor 1800 erschienen die Protokolle des Bayerischen Landtages seit 1819 – mit wenigen Ausnahmen – stets im Druck. Die Herausgabe besorgte der Landtag stets selbst.

Die Verhandlungen gliedern sich in drei Teile:

  • Stenographische Berichte (Protokolle): Es handelt sich um wörtliche Wiedergabe der Landtagssitzungen. Die Sitzungen der Ausschüsse wurden und werden – mit wenigen Ausnahmen – nicht wörtlich protokolliert.
  • Beilagen: Die Beilagenbände enthalten die Materialien, über die der Landtag berät. In der Regel haben sie denselben Umfang wie die Sitzungsprotokolle. Es handelt sich um Gesetzesvorlagen, Ausschussberichte, Anfragen und Anträge der Abgeordneten und Fraktionen und zahlreiche weitere Materialen.
  • Register: Die Registerbände – mit Sach- und Sprechregistern – erschließen sowohl die Verhandlungen als auch die Beilagenbände.

 

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Angaben zum Projekt

Die Internet-Ausgabe der bayerischen Landtagsprotokolle war bereits Bestandteil der ersten Version der Bayerischen Landesbibliothek Online, die 2002 der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde. In einem gemeinsamen Projekt des Bayerischen Landtags der Konferenz der Landeshistoriker an den bayerischen Universitäten und der Bayerischen Staatsbibliothek wurden 2001-2002 über 60.000 Seiten bayerischer Landtagsprotokolle (Spätmittelalter, Frühe Neuzeit, Landtags-Protokolle 1919-1933, Protokolle des Verfassungsausschusses und der Verfassungsgebenden Landesversammlung 1946, Repertorium zur Verfassung von 1946, Landtagsprotokolle 1946/47) digitalisiert. 2009 wurde das Angebot aus seiner alten in eine verbesserte Präsentationsform überführt. 2004 trat dazu noch die digitalisierte Fassung der von Karl-Ulrich Gelberg besorgten Edition der Protokolle des vorbereitenden Verfassungsausschusses von 1946.

2007 wurden beim Aufbau des BLO-Schwerpunkts „Revolution, Rätegremien und Räterepublik in Bayern, 1918/19“ die Protokolle des „Provisorischen Nationalrates“ digitalisiert.

Das Unternehmen versteht sich als historisches Pendant zu der laufenden Online-Publikation der aktuellen Parlamentspapiere durch den Bayerischen Landtag selbst.