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Liber…censualium: Digitale Edition – Nachträge und Einbindungen: Einführung

Liber censualium: fol.43v - die Bischöfe Meginward von Freising und Otto von Regensburg tauschen Arbeitskräfte.Liber censualium: fol.43v - die Bischöfe Meginward von Freising und Otto von Regensburg tauschen Arbeitskräfte.

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In diesem Teil sind Pergamentzettel, Einzelblätter und Doppelblätter nach der Foliierung im Codex HL Freising 6 ediert. Inhaltlich handelt es sich dabei sowohl um Ergänzungen und Nachträge zum Zensualenbuch (fol. 32, 34, 35, 36, 41, 49) als auch um Teile aus dem Freisinger Tauschbuch (HL Freising 3b), (fol. 39-40, 44-45). Sie wurden vermutlich von Benutzern aus dem Tauschbuch herausgenommen, wo sie Carl Meichelbeck bei Abfassung seiner Historia Frisingensis, erschienen 1724-1729, noch vorfand. Die dritte Gruppe bilden Authentica verschiedenster Art, die fast alle im Kontext mit Freisinger Besitztransaktionen stehen (fol. 26 mit 33, 37, 38, 42, 43, 46, 47, 48). Drei der Authentica belegen Freisinger Fernbesitz im Grödnertal in Südtirol (fol. 38, 36. Text), im Kärnterner Raum (fol. 46, 59. Text) und in Niederösterreich (fol. 47, 60. Text). Der Registrierung der Einnahmen aus entfernten  Gebieten, die die Zettel des 12. Jahrhunderts überliefern, müssen Visitationen und eine genaue Aufnahme des Freisinger Besitzes vorangegangen sein. Dieser Schritt ist für den bayerischen Alpenraum zwischen Miesbach und dem Spitzinggebiet durch eine Gerichtsurkunde Bischof  Meginwards nach 1078 belegt (fol. 40v-39, 39. Text). 

Am häufigsten sind Schenkungen von Personal an die Freisinger Kanoniker mit einem Jahreszins zu fünf oder drei Pfennig oder der freiwillige Eintritt von Personen in die familia des Bischofs, welcher am Ende des 11. Jahrhunderts noch ohne Zinszahlung möglich war (fol. 43, 53. Text). Für beide Handlungen wird die Formelsprache der Schenkungsurkunde verwendet, nur die Dispositio unterscheidet zwischen tradere und se tradere. Schenkende konnten auch selbst Zensualen sein wie etwa Konrad von Rimbach um 1250 (fol. 41, 45. Text als Schenkender und fol. 32, 7. Text als Zensuale mit reduziertem Zins). Wenn höher gestellte Frauen oder Männer auf diese Weise ihre sozialen Bindungen veränderten, indem sie sich in den Schutz des Hochstifts Freising begaben, musste dies vor einem illustren Kreis von Zeugen geschehen. Ebenso waren Zeugen notwendig, wenn Personen als Arbeitskräfte an Freising verschenkt oder gegen andere getauscht wurden. Es konnte sich hierbei auch um Handwerker zur Herstellung von luxuriöser Kleidung handeln, etwa einen Hutmacher oder einen Kürschner aus der Stadt München (fol. 33v, 16. Text). Die folgenden Dokumente zeigen für das Hochstift Freising verschiedene Stufen im Systems der Zensualität:

Während der späten Salierzeit schließen sich immer mehr Personen dem Hochstift Freising an, das ihnen vermutlich eine größere Sicherheit und Möglichkeiten des sozialen Aufstiegs bot. Die Abhängigkeit vom Hochstift konnte durch Freikauf beendet werden, so der älteste Text noch aus dem 10. Jahrhundert (fol. 42v, 51. Text). Die weitere Entwicklung zur personalintensiven Bewirtschaftung von Besitz verlief offenbar in den Hochstiften Passau und Regensburg in ähnlicher Weise; dies belegen Tauschverträge über Arbeitskräfte: einer ist aus dem 11. Jahrhundert für die Bischöfe Meginward von Freising und Otto von Regensburg überliefert (fol. 43v, 54. Text), ein weiterer aus dem 12. Jahrhundert für Bischof Otto von Freising und die Äbtissin Adelheid von Passau-Niedernburg (fol. 44v, 56. Text). Der Generationswechsel der abhängigen Arbeitskräfte erforderte deren Registrierung sowie die Überprüfung der Urkunden, die ihre Zugehörigkeit zum Besitz des Hochstifts belegten. Mehrfach findet sich in den Dokumenten der Hinweis, dass solche Inspektionen auch vor Ort vorgenommen wurden (etwa scriptum inspecturi, fol. 33v, 17. Text).

Ergänzungen des Personalstandes wurden auf zusätzlichen Folia oder als Marginalien vermerkt.  Eine komplette Überprüfung der Wirtschaftskräfte auf den Freisinger Besitzungen scheint unter Bischof Konrad I. um 1250 erfolgt zu sein. Denn aus seiner Bischofszeit datieren die Verortungen von Personennamen, bei denen auf den Kontext früherer Verträge verzichtet wurde. Unter seinem Nachfolger Konrad II. (1258-1278) war es dann üblich, dass sich der Schenker für Spezialisten einen Pfennig Jahreszins zurückbehielt (fol. 33v, 16. Text und fol. 49v, 71. Text).

 

Adelheid Krah (IOeG, Universität Wien)