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Dokumente zur Bayerischen Verfassungsgebung 1946

Universität München (Bayerische Staatsbibliothek, Fotoarchiv Hoffmann) Universität München 1946  (Bayerische Staatsbibliothek, Fotoarchiv Hoffmann)

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Nach dem Ende der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und des Zweiten Weltkrieges erfolgte 1946 schrittweise der Neuaufbau eines demokratischen Staatswesens in Bayern. Im Laufe des Jahres 1946 befassten sich mehrere verschiedene Gremien mit der Ausarbeitung der Bayerischen Verfassung, die im Dezember 1946 in Kraft trat.

Inhaltsverzeichnis

Bayerischer Beratender Landesausschuss 1946

Digitalisierte Titel:

Niederschrift der ... Arbeitstagung des Bayerischen Beratenden Landesausschusses

In den ersten Monaten der Nachkriegszeit bestand noch keine gewählte Landesvertretung. Ersatzweise berief der von der amerikanischen Besatzungsmacht eingesetzte Ministerpräsident Wilhelm Hoegner (SPD, 1887-1980) einen „Bayerischen Beratenden Landesausschuß“ ein. Dieser trat dreimal, nämlich am 26.-28. Februar, 9. April und 12./13. Juni 1946 in München zusammen. Zahlreiche Mitglieder des Landesausschusses gehörten auch der Verfassunggebenden Landesversammlung und dem Landtag an.

 

Vorbereitender Verfassungsausschuss 1946

PDF-Download:

Die amerikanische Militärregierung beauftragte Wilhelm Hoegner am 8. Februar 1946 mit der Ausarbeitung eines Verfassungsentwurfes. Hoegner bildete einen neunköpfigen Vorbereitenden Verfassungsausschuss. Der Ausschuss tagte vom 8. März bis zum 24. Juni 1946 und erarbeitete einen Verfassungsentwurf, den er zusammen mit einem Bericht über strittige Fragen der Verfassunggebenden Landesversammlung vorlegte.

Die Edition enthält neben den Protokollen auch den vom Ausschuss erarbeiteten Verfassungsentwurf.

 

Verfassunggebende Landesversammlung 1946

Digitalisierter Titel:

Die Wahlen zur Verfassunggebenden Landesversammlungen fanden am 30. Juni 1946 statt. Ihre konstituierende Sitzung hatte die Versammlung, die in der Aula der Ludwig-Maximilians-Universität in München tagte, am 15. Juli 1946. Die Versammlung hielt insgesamt zehn Sitzungen ab, in denen sie die neue Verfassung des Freistaats Bayern beriet. In ihrer letzten Sitzung am 26. Oktober 1946 verabschiedete sie die Verfassung.

 

Der Verfassungsausschuss 1946

Digitalisierte Titel:

Stenographische Berichte über die Verhandlungen des Verfassungs-Ausschusses der Bayerischen Verfassunggebenden Landesversammlung

Die Landesversammlung bildete bei ihrer konstituierenden Sitzung am 15. Juli 1946 einen Verfassungssauschuss. Dieser nahm bereits am 16. Juli seine Tätigkeit auf trat insgesamt zu 37 Sitzungen zusammen, also weit häufiger als die Landsversammlung selbst. Der Ausschuss leistete die Hauptarbeit bei der Ausarbeitung der Verfassung. Die Protokolle seiner Sitzungen sind daher deutlich umfangreicher als die der Verfassungsgebenden Landesversammlung. Nachdem der Ausschuss seine Arbeit an der Verfassung am 22. Oktober 1946 beendet hatte, trat er am 12. und 13. November 1946 nochmals zu zwei Sitzungen zusammen, in denen er sich mit den damals laufenden Bemühungen um die Entnazifizierung in Bayern beschäftigte.

 

Repertorium zur bayerischen Verfassung, 1948

Digitalisierter Titel:

Die von der Verfassunggebenden Landesversammlung am 26. Oktober 1946 verabschiedete Verfassung wurde am 1. Dezember 1946 in einer Volksabstimmung mit einer Mehrheit von 70,6 % gebilligt. Da der Verfassungstext keine genauen Aussagen traf, kam es zu Unklarheiten, ob die Verfassung mit der Ausfertigung durch Ministerpräsident Hoegner am 2. Dezember oder durch die Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt am 8. Dezember 1946 in Kraft getreten sei.

Im Auftrag des Landtagsamtes gab 1948 der frühere Regierungsrat am Bayerischen Hauptstaatsarchiv und Landtagsarchivar Heinrich Huber (1882-1969) ein Repertorium zur Verfassung heraus. Dieses Repertorium enthält den Wortlaut der Verfassung, wobei Huber nicht nur auf zahlreiche Fehler und Unstimmigkeiten verwies, sondern zu jedem Artikel auch Querverweise zum Verfassungsentwurf und den Beratungen bringt. Das Repertorium, das außerdem noch durch Register ergänzt wird, ermöglicht es daher, sich rasch über die Genese der einzelnen Verfassungsartikel zu informieren.

 

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