Bayerische Landesbibliothek Online
Das Portal zu Geschichte und Kultur des Freistaats

Die Bayerische Landesbibliothek Online wird seit einiger Zeit nicht mehr aktualisiert und schrittweise nach bavarikon umgezogen. Die Suche steht leider nicht mehr zur Verfügung. Auf den einzelnen Projektseiten der BLO finden Sie die direkten Verlinkungen zur neuen Präsenz der Angebote in bavarikon.

Traditionen und Statuten der Kirche zu Freising (BayHStA HL Freising 3)

statuten Statuten des Domkapitels  (fol. 54v)

Der frühneuzeitlich gebundene Codex umfasst 127 folia. Er enthält eine im 14. Jahrhundert angefertigte Kopie des Traditionsbuch von Conradus Sacrista, die Statuten des Freisinger Domkapitels, ergänzende Bestimmungen aus späterer Zeit zum Leben der Freisinger Domherren sowie abschließend eine spätmittelalterliche, lateinische Fassung des Alexanderromans. Der Codex ist eine zentrale Quelle für die Verfassungsgeschichte des Freisinger Domkapitels. Er trug daher auch den Namen "Liber statutorum".

zum Angebot

Das Kopialbuch des Domkustos Wernhard von 1354

Das Traditionsbuch (fol. 2-48) wurde im Jahr 1354 vom Freisinger Kanoniker und Kustos Wernhard beendet (vgl. fol. 3). Es ist eine nur wenig veränderte Abschrift des Werkes des Conradus Sacrista (HL Freising 3c), das Wernhard als Bistumsgeschichte in Dokumenten von Korbinian bis Bischof Otto II. (1184-1220) verstand. Die Authentizität seiner Kopie vermittelt Wernhard durch die vollständige Übernahme des Prologs des Conradus (fol. 4-5) sowie der Urkunden und bistumsgeschichtlichen Texte des 12. Jahrhunderts (fol. 33-48v).

Weitere Texte zur Freisinger Bistumsgeschichte

Die hierauf folgenden Texte sind weitere Dokumente der Bistumsgeschichte Freisings, die der Codex dem Leser bietet. Daher erinnert zunächst das Excerptum de Vita sancti Bonifatii (fol. 49-50) an die Anfänge des Bistums und seine Legitimation. Das anschließende Totenbuch (fol. 50v-52v) von Bischof Gerold (†1230) bis Johannes Hake (†1349 in Avignon als Mitglied der römischen Kurie) dokumentiert den Fortbestand Freisings bis in die Gegenwart Wernhards. Der 1354 amtierende Freisinger Bischof Albert Graf von Hohenberg hat zum Jahr 1359 ein separates Memorialgedenken erhalten (fol. 52). Dieses Totenbuch findet sich auch in der Handschrift HL Freising 3c und zwar unmittelbar nach dem Traditionsbuch des Conradus Sacrista auf fol. 123-124, was das Bemühen des Freisinger Scriptoriums des 14. Jahrhunderts erkennen lässt, die eigene Bistumsgeschichte einheitlich zu vervielfältigen.

Im Codex HL Freising 3 wurde später auf leeren Seiten (fol. 52v-53) der Ingolstädter Theologische Doktoreneid von einer  frühneuzeitlichen Hand geschrieben.


Rechtsquellen zum Freisinger Domkapitel

Fol. 54-78v enthalten Dokumente zur Verfassungsgeschichte des Freisinger Domkapitels, beginnend mit den Statuten des Freisinger Domkapitels (fol. 54v-61v), die um 1400 unter dem Freisinger Dompropst Eglolf von Hornpeck entstanden (Dompropst von 1390-1418). Die Statuten, die bis zur Aufhebung des Domkapitels in der Säkularisation 1802 in Kraft blieben, basieren größtenteils auf den Statuten des Regensburger Domkapitels, die Konrad von Megenberg um 1360 verfasst hatte. Wegen der Bedeutung dieser Quelle hieß der Codex auch "Liber statutorum".

An die Statuten schließen sich verschiedene mittelalterliche und frühneuzeitliche Bestimmungen an, die die Statuten ergänzten:

  • fol. 62-62v: Über Pferdehaltung und Neuaufnahme von Kanonikern (1439)
  • fol. 62v: Über die pflegliche Behandlung des neuen Chorgestühls (ca. 1485)
  • fol. 63-64v: Über die Domizellaren (1539)
  • fol. 64v-65v: Über die studierenden Domizellaren (1539)
  • fol. 66-67: Über die Aufnahme eines neuen Domherrn (1546)
  • fol. 68-70: Ordnung der Domherrenhöfe (ca. 1562)
  • fol. 70v-72: Statutum novum de Thurno (Bestimmungen über die Neuaufnahmen von Kanonikern) (ca. 1550)
  • fol. 72v-74: Statut und Ordnung der Totenpfründe (1563)
  • fol. 74v-75v: Statutum de communicatione aedium (über die Domherrenhöfe) (ca. 1602)
  • fol. 76-78v: Eid der Domherren (1632)

Vorgeschaltet ist auf fol. 54 eine Bestimmung von 1485 über die Messen nach dem Tod eines Kanonikers.

Die Statuten hat 1933 Johann Boegl herausgegeben:

  • Johann Boegl, Die Statuten des Freisinger Domkapitels von ca. 1400, in: Sammelblatt des Historischen Vereins Freising 18 (1933), S. 75-102 [pdf]

 

Weitere Nachträge und Ergänzungen

An die Quellen zum Domkapitel schließt sich ein Kompendium von Texten des Schulunterrichtes an: Zentraler Text ist der Alexanderroman (fol. 80-122v), dem der Brief des legendären Priesters Johannes (fol. 123-126) und die häufig im Kontext des Alexanderromans begegnenden Dicta Rabimoysi (fol. 126-126v) folgen.

Adelheid Krah (IÖG, Universität Wien)

Florian Sepp, München

 

Hinweise zur Benutzung

Die Handschrift steht als Blätterversion mit Bilddateien zur Verfügung.

 

 

Nach oben